I. Allgemeines
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers
verpflichten uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht.
2.) Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich
bestätigt.
11. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote des Verkäufers insbesondere in seinem Prospekt sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen
Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind unbeschadet der übernommenen
Maßgarantie nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
111. Liefer- und Leistungszeit
1.) Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
2.) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungenjederzeit berechtigt.
IV. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
V. TÜV-Abnahme
Nur für die Artikel, auf die im Prospekt ausdrücklich hingewiesen wurde, ist ein TÜV -Teilegutachten erstellt.
VI. Gewährleistung
1.) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl
unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers -insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden
des Käufers -Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2.) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3.) Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfaltiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften
Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, an den
Verkäufer zu schicken. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließtjedwede Gewährleistung gegenüber
dem Verkäufer aus.
4.) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5.) Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
geliefert werden.
6.) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und
schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Aus- und Einbaukosten werden vom Verkäufer nichtübernommen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den
Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer
(Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfandungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen geben.
3.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die
Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen der gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des
Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer
liegt -soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrage.
VllI. Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart: erfolgt die Zahl.ung durch Lieferung per Nachnahme, Vorauskasse oder im
Lastschriftverfahren durch Bankeinzug. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der
Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
3.) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von
den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4.) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
IX. Preise
1.) Die Preise verstehen sich ab Werk und in Euro. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers
erfolgen stets freibleibend: maßgebend sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Voranschläge für
Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.
2.) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
3.) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders genannt, inklusive Mehrwertsteuer.
4.) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen,
gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
X. Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet,
derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
XI. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
XII. Rücksendungen
Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer, innerhalb von 2 Wochen
erfolgen.. Die Rücklieferungskosten trägt Käufer -es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten. Teile und
Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Die Ware muss vollständig, d. h. wie geliefert, zurückgeschickt werden, möglichst in Original-Verpackung. Der Käufer ist
zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware als Paket verschickt werden kann -anderenfalls kann er Rückholung
verlangen.
Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen,
ausgenommen sind Euro-Paletten. Der Besteller hat für die Entsorgung der Verpackungen, auf eigene Kosten, zu sorgen.
XIll. Anwendbares Recht
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
2.) Soweit gesetzlich zulässig, ist Vohenstrauss ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.